Der Sonderpädagogische Dienst kann von Grund- und Hauptschulen sowie von Kindergärten im letzten Kindergartenjahr (vor der Einschulung) angefordert werden. Zuvor greifen die Angebote der Frühförderung und des Heilpädagogischen Dienstes.
Im Sonderpädagogischen Dienst arbeiten ausgebildete SonderpädagogInnen, die SchülerInnen mit Lernschwierigkeiten an allgemein bildenden Schulen unterstützen. In Zusammenarbeit mit den Kollegen der Regelschule und den Eltern werden Förderpläne erstellt, um erfolgreiches Lernen zu ermöglichen.
Im Rahmen der Einschulung führt der Sonderpädagogische Dienst im Kindergarten Überprüfungen mit entwicklungsauffälligen Kindern durch.
Im Dialog mit Eltern, Lehrern und im Austausch mit Fachdiensten, Therapeuten sowie den zuständigen Ärzten, werden Förderkonzepte erarbeitet und der geeignete Lernort festgelegt.
Die Frühförderstelle berät, begleitet und unterstützt Familien, die Fragen zur Entwicklung und Förderung ihres Kindes haben.
Das Angebote der Frühförderung richtet sich an Kinder im Alter von 0-6 Jahren bzw. bis zum Eintritt in die Schule oder einen Schulkindergarten. Sie sind für jeden kostenfrei.
Mit folgenden Anliegen, die Ihr Kind betreffen, können Sie sich an die zuständigen Beratungsstellen wenden:
Frau Schacherer und Frau Niethammer, Sonderschullehrerinnen in der Heinrich-Harpprecht-Schule, arbeiten in der Frühförderung an der Beratungsstelle in Böblingen.
Weiter Informationen finden sie auf der Homepage der Frühförderstelle Böblingen.
Wenn LehrerInnen der Regelschule feststellen, dass ein Kind den Anforderungen des Bildungsplans nicht folgen kann und die Förderungen der Regelschule nicht mehr ausreichen, kann ein Antrag auf Beratung und Unterstützung an das zuständige SBBZ (Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum) gestellt werden.
Die Anträge werden über die Schulleitung an das SBBZ weitergereicht, nachdem die Eltern darüber informiert wurden und ihr Einverständnis für die Kooperationsmaßnahme gegeben haben.
Im Rahmen der Kooperation werden die Kinder im Unterricht beobachtet, unterstützt und in Einzelsituationen individuell gefördert. Der Sonderpädagogische Dienst erstellt gemeinsam mit den beteiligten Lehrern und den Eltern ein Förderkonzept, das auch über den schulischen Bereich hinausgeht. Das Förderkonzept kann z.B. Ergotherapie, Logopädie, Psychotherapie, Sportaktivitäten oder Fördervorschläge für den Grundschullehrer enthalten. Es soll dem Kind helfen den Anforderungen der Regelschule gerecht zu werden.
Wenn ein Kind den Anforderungen der Grund- oder Hauptschule nicht folgen kann und auch kooperative Maßnahmen zu keinem Erfolg führen, oder eine offensichtliche Behinderung vorliegt, kann ein Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs gestellt werden.
Die Anträge werden über die Schulleitung an das zuständige SBBZ weitergeleitet, nachdem die Eltern über den Feststellungsantrag in Kenntnis gesetzt wurden. Es bedarf jedoch keiner Einwilligung der Eltern für die Überprüfung. Das Amt für Schule und Bildung erhält eine Kopie des Antrags.
Im Rahmen der Überprüfung wird das Kind von einem Sonderpädagogen im Kindergarten bzw. im Unterricht beobachtet. Zudem wird zur Klärung des sonderpädagogischen Förderbedarfs in Einzelsituationen eine kooperative Diagnostik mit dem Kind durchgeführt.
Aufgrund der Beobachtungen und Testergebnisse wird ein sonderpädagogisches Gutachten erstellt, das ggf. den Anspruch des Kindes auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot beschreibt.
Am Ende des Überprüfungsverfahrens werden die Eltern in einem Gespräch über die Ergebnisse informiert. Das Gesprächsprotokoll, sowie die Wünsche der Eltern, bezüglich des zukünftigen Lernorts, werden in das Gutachten mit aufgenommen.
Das Gutachten wir an das Staatliche Schulamt weitergeleitet, welches über die Beschulung des Kindes entscheidet.
Der Förderverein der Heinrich-Harpprecht-Schule e.V. will Kindern und Jugendlichen mit Entwicklungsverzögerungen und dem Anspruch auf sonderpädagogische Bildung fördern.
Es werden Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Lebenshilfe für diese Kinder und Jugendliche bedeuten.
Dies wird erreicht durch:
Der Verein ist Mitglied im "LERNEN FÖRDERN Landesverband Baden-Württemberg zur Förderung von Menschen mit Lernbehinderungen e.V."
Bei der Schulsozialarbeit handelt es sich um ein Angebot der Jugendhilfe an Schulen in Form einer verbindlich vereinbarten, dauerhaften und gleichberechtigten Kooperation.
Schulsozialarbeit zielt dabei, durch den bewusst niedrigschwelligen und aufsuchenden Charakter, auf die Begleitung der Schülerinnen und Schüler in ihrem Prozess des Erwachsenwerdens, ihrer schulischen Ausbildung sowie ihrer sozialen Integration.
Durch ihre jugendhilfespezifischen Tätigkeitsformen, Zielsetzungen, Methoden und Herangehensweisen kann Schulsozialarbeit als externe Ressource das pädagogische Profil einer Schule beeinflussen und weiterentwickeln.
Schulsozialarbeit ist daher schulbezogene Jugendarbeit bzw. Jugendsozialarbeit.
Schulsozialarbeit hat die Aufgabe, in jeder Schule neu zu ermitteln, was gebraucht wird und mit welchen Methoden und Zielsetzungen gearbeitet werden soll. Dieser Prozess muss in gleichberechtigter und partnerschaftlicher Weise zwischen Schulsozialarbeit und Schule geleistet werden.
Als eine Leistung der Jugendhilfe basiert Schulsozialarbeit auf den §§ 11, 13 Abs. 1 sowie 81 Abs. 1 SGB VIII in Verbindung mit § 1 Abs. 3
• Beratung und Einzelfallhilfe
• Sozialpädagogische Gruppenarbeit und Projekte
• Vernetzung und Gemeinwesenarbeit
• Offene Freizeitangebote
• Elternarbeit
• Präventionsarbeit
• Begleitung im Übergang Schule-Beruf
• Freiwilligkeit
• Niedrigschwelligkeit
• Aufsuchende soziale Arbeit
• Positive, wertschätzende und akzeptierende Grundeinstellung zum Jugendlichen und seinen Bezugspersonen
• Vertraulichkeit
• Vernetzung mit anderen Angeboten der Jugendhilfe und außerschulischen Jugendbildung
• Beteiligung der Klienten am Hilfeprozess
• Fachliche Kompetenz
Das Waldhaus bietet für die SchülerInnen der Klassen 7-9 zusätzlich eine erweiterte vertiefte Berufsorientierung an.